Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Optimale Arbeitsbedingungen und ein vorbildliches Handeln von Ihnen als Arbeitgeber sind wichtige Voraussetzungen für den Geschäftserfolg.

Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Er ist durch gesetzliche Grundlagen verpflichtet, die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen so zu regeln, dass Unfälle verhindert werden und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) beziehungsweise der Aufbau eines betrieblichen Sicherheitssystems ist obligatorisch für Unternehmen.

Unsere Dienstleistungen:
Sicherheitskonzepte (EKAS, Art. 12 der StV, Baustelle etc.)
Externer und interen Sicherheitsbeauftragter (SIBE) oder ASA-Spezialist
Brand- und Explosionsschutz
Elektrokonzept
Baustellensicherheit (SiGe-Plan)
Konformitätskonzepte gemäss MRL / NRL
Audit in den genannten Bereichen

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