Risikobeurteilungen

Die Risikobeurteilung ist ein spezielles Feld des Risikomanagements (Risk Management). Einschlägige Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG) und entsprechend in nationales Recht umgesetzte Gesetze (z. B. Produktsicherheitsgesetz) fordern die Durchführung einer Risikobeurteilung (ehemals Gefahrenanalyse) und die damit einhergehende Risikominderung explizit. Die Grundnorm DIN EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen) gibt allgemeine Gestaltungsleitsätze sowie Begriffsdefinitionen an die Hand und beschreibt das Verfahren der Risikobeurteilung ausführlich. Sicherheit von Maschinen bedeutet in diesem Kontext, dass Maschinen die ihnen zugedachten Funktionen in der jeweiligen Lebensphase ausführen können und das Risiko hinreichend gemindert wurde. Die Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen ist eine iterative Aufgabe der Konstruktion.
Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie bekannt sind. Zu den zentralen Aufgaben der Sicherheitsarbeit gehören das Ermitteln der Gefahren im Betrieb und das Beurteilen der entsprechenden Risiken. Aus der Bewertung der Gefahren, werden die Massnahmen, allenfalls zwingende Massnahmen bestimmt.

Ziel:
Die Gefahren sind zu ermitteln, die Risiken bei den besonderen Gefahren zu beurteilen und Hilfsmittel zur Minderung der hohen Risiken zur Verfügung stellen. Für die Gefahrenermittlung werden die Vorgaben aus der EN 12100:2010 angewendet oder eine bekannte Checklisten kann Anwendung finden. Die resultierenden Massnahmen sind gemäss Massnahmenliste abzuhandeln

Begriffe sind:
Schaden: Physische Verletzung der Schäden der Gesundheit
Gefährdung: Potentielle Schadensquelle
Relevante Gefährdung: Gefährdung, die als an der Maschine vorhanden oder mit ihrem Einsatz verbunden festgestellt wurde.

Signifikante Gefährdung: Gefährdung, die als relevant festgestellt wurde und die vom Konstrukteur spezielle Massnahmen erfordert, um das Risiko entsprechend der Risikobeurteilung ausschliessen und zu reduzieren.
Gefährdungssituation: Sachlage, bei der eine Person mindestens einer Gefährdung ausgesetzt ist. Diese Situation kann unmittelbar oder über einem Zeitraum hinweg zu einem Schaden führen.
Risiko: Kombination aus Schadenausmass und Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts.

Restrisiko: Nach der Anwendung von Schutzmassnahmen verbleibendes Risiko.
Risikobeurteilung: Gesamter Prozess bestehend aus Risikoanalyse und Risikobewertung.
Risikoanalyse: Kombination aus der Festlegung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdung und Risikoeinschätzung.

Risikoeinschätzung: Bestimmung von Schadenausmass und Eintrittswahrscheinlichkeit eines möglichen Schaden
Risikobewertung: Beurteilung, ob die Zeile zur Risikominderung erreicht wurde, basierend auf der Risikoeinschätzung.
Hinreichende Risikominderung: Risikominderung, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik zumindest dem gesetzlichen Anforderung entspricht (Anmerkung: Was unter hinreichender Risikominderung verstanden wird, ist in Abschnitt 5.5 von EN ISO 12100-1 näher erläutert).

Vernünftigerweise vorhersehbare Fehleranwendung: Verwendung einer Maschine in einer Weise, die vom Konstrukteur nicht vorhergesehen ist, sich jedoch aus dem leicht vorhersehbaren menschlichen Verhalten ergeben kann.

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