Störfallvorsorge

Rund 2400 Betriebe, 12’000 Strassen- und Eisenbahnkilometer sowie knapp 2500 km Gashochdruck- oder Erdölleitungen stellen in der Schweiz ein Gefahrenpotenzial für Störfälle dar. Um die ernsthaften Risiken für Mensch und Umwelt zu begrenzen, sind die Inhaber von Anlagen verpflichtet, in Eigenverantwortung Massnahmen zu treffen.
Die Inhaber von Anlagen, die der Störfallverordnung unterstehen, sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen eigenverantwortlich zu treffen. Diese Massnahmen müssen dazu dienen,

  • das Gefahrenpotenzial herabzusetzen
  • Störfälle zu verhindern
  • und die Auswirkungen von Störfällen ausserhalb des Betriebsareals bzw. auf und neben dem Verkehrsweg zu bewältigen.

Die Behörden kontrollieren die Erfüllung dieser Vorsorgepflicht im Rahmen eines zweistufigen Kontroll- und Beurteilungsverfahrens mittels zweier Instrumente:

  • einem Kurzbericht (1. Stufe)
  • und einer allfälligen Risiko-Ermittlung (2. Stufe).

Unsere Dienstleistungen

  • Erstellen von Kurzberichten
  • Durchführung von Risikobeurteilungen
  • Umsetzung der Störfallverordnung SR 814.012
  • Einbindung der Störfallvorsorge in Managementsysteme
  • Unterstützung bei Behördenkontakten

Unser Team kann Sie unterstützen. Fragen Sie an?