Integrale Sicherheitspläne Bauprojekte

Die Richtlinie SIA 465 fordert die Gewährleistung einer umfassenden integralen Sicherheit. Dazu gehören:
Alle Komponenten des Systems «Bauten und Anlagen» Sicherheit bezieht sich auf alle Komponenten des Systems «Bauten und Anlagen», wie Gebäudehülle, Ausbau, technische Anlagen, Mobiliar, Stoffe und Produkte, Verund Entsorgung, Betriebsvorgänge usw. Dazu gehören auch die im System tätigen oder von ihm betroffenen Personen und die das System beeinflussende oder von ihm beeinflusste Umwelt.
Alle Phasen im Lebenszyklus des Systems «Bauten und Anlagen» Sicherheit betrifft alle Phasen im Lebenszyklus des Systems «Bauten und Anlagen», d.h. die Erstellungs-, die Nutzungs- und die Abbruchphase inklusiv Entsorgung des Materials.
Alle Gefahren und die daraus resultierenden Gefährdungen Sicherheit befasst sich mit allen Gefahren und den daraus resultierenden Gefährdungen für Personen, Sachen und deren Nutzung sowie die Umwelt. Je nach Art der Gefahr und der daraus resultierenden Gefährdung lassen sich drei Sicherheitsbereiche unterscheiden. Der Begriff «integrale Sicherheit» beinhaltet die ganzheitliche Betrachtung der Gefahren in allen drei Sicherheitsbereichen.

Unser Team kann Sie unterstützen. Fragen Sie an?

Die drei Sicherheitsbereiche lassen sich wie folgt umschreiben:
Technische Sicherheit bezieht sich auf Sicherheitsmassnahmen gegen Gefährdungen von Bauten und Anlagen, die auf Gefahren aus der natürlichen Umwelt (Sturm, Erdbeben, Erdrutsche usw.), der technischen Umwelt (Brand, Explosion, Anprall von Fahrzeugen usw.) und auf das Versagen der Systemkomponenten (Bruch, Riss, Verformung, menschliches Versagen usw.) zurückzuführen sind. Vorausgesetzt wird, dass der «Mensch» sich «positiv» verhält (keine Böswilligkeit, keine Sabotage usw.). Die möglichen Schadenauswirkungen sind Personen-, Sach- und Umweltschäden.
Physische Sicherheit (Security) bezieht sich auf Sicherheitsmassnahmen gegen Gefährdungen von Bauten und Anlagen durch Gefahren wie Böswilligkeit, Sabotage, Kriminalität, Unruhen usw. Der Mensch wird dabei als «negativer Faktor» angesehen. Die möglichen Schadenauswirkungen sind Personen-, Sach- und Umweltschäden.
Unfallverhütung und Gesundheitsschutz beziehen sich auf Sicherheitsmassnahmen gegen die Gefährdung des Menschen (Mitarbeitende, Lieferanten, Besucher u.a.) bei seinen Aktivitäten in und an Bauten und Anlagen. Solche Gefährdungen können als Folge unsicherer Zustände, sicherheitswidrigen Verhaltens sowie durch gesundheitsgefährdende Stoffe und Arbeitsplatzbedingungen entstehen. Die möglichen Schadenauswirkungen sind Personen- bzw. Gesundheitsschäden. Die integrale Sicherheit wird phasenbezogen durch zwei grundsätzliche Prozesse – den Planungs- und den Umsetzungsprozess – gewähr Integrale Sicherheitspläne sind phasenbezogen zu erarbeiten. Für den Umfang der integralen Sicherheitspläne sind die in den einzelnen Phasen vorhandenen, objektbezogenen Gefahren und die damit verbundenen Gefährdungen massgebend.

Unser Team kann Sie unterstützen. Fragen Sie an?

Es ist zweckmässig, die integralen Sicherheitspläne wie folgt aufzubauen:
Einleitung und Vorgaben
Ziel und Zweck der integralen Sicherheitspläne für die betrachtete Phase der Bauten und Anlagen sind kurz zu erläutern. Relevante Vorgaben, auf welche sich die integralen Sicherheitspläne stützen, sind anzugeben.
Bauten und Anlagen als System
Bauten und Anlagen sind für die untersuchte Phase als System abzugrenzen und seine Komponenten sowie deren Funktionen zu beschreiben.
Sicherheitsziele
Die Sicherheitsziele beruhen auf den in den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie in Normen, Richtlinien usw. festgelegten Sicherheitsanforderungen (siehe z.B. SIARichtlinie 465, Anhang A4). Im Weiteren können die Sicherheitsziele die spezifischen Anforderungen beinhalten, die der Bauherr, der Mieter, der Unternehmer, die Verbände, die Behörden usw. an die Sicherheit von Bauten und Anlagen stellen.

Gefahrenermittlung und Sicherheitsmassnahmen
Die massgebenden Gefahren und die daraus resultierenden Gefährdungen sind zu ermitteln und in Form von Gefährdungsbildern zu beschreiben. Aufgrund dieser Gefährdungsbilder sind die Sicherheitsmassnahmen festzulegen.
Verbleibende Risiken, deren Überwachung und Notmassnahmen
Die verbleibenden Risiken sind zusammenzustellen und zu bewerten. Es sind die Verantwortlichen für eine allfällige Schadendeckung (Versicherungen usw.) sowie für die Risikoüberwachung zu benennen. Die Risikoüberwachung ist in einem Überwachungsplan zu konkretisieren. Die Notmassnahmen für den Bedrohungs- bzw. Schadenfall sind anzugeben.
Feedback und Anpassungen
Durch das Feedback ist sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Veränderungen irgendwelcher Art berücksichtigt und Erfahrungen aus schädigenden Ereignissen ausgewertet werden. Die Sicherheitsmassnahmen sind entsprechend anzupassen, und der integrale Sicherheitsplan ist auf dem neusten Stand zu halten.

Organisation und Verantwortlichkeiten
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten betreffend Sicherheitsplanung und Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen sind zu beschreiben. Es ist zweckmässig, einen Massnahmenplan zu erstellen, aus dem ersichtlich wird, welche Massnahmen festgelegt wurden und wer dafür verantwortlich ist. Dieser Massnahmenplan ist die Grundlage für die Projektierung sowie die Ausschreibung der Sicherheitsmassnahmen.
Mitgeltende Unterlagen und Anhänge
Mitgeltende Unterlagen wie Berichte, spezifische Untersuchungen, Pläne, Berechnungen usw. sind anzugeben. In den Anhängen sind nur die für die Eigenständigkeit des integralen Sicherheitsplans nötigen Informationen festzuhalten

Unser Team kann Sie unterstützen. Fragen Sie an?