Brandschutz

Die Schweiz verfügt dank den rechtlich-verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften weltweit über einen der höchsten Sicherheitsstandards. An diesen Vorschriften orientiert sich der Brandschutz. Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Die Brandschutzvorschriften gelten für neu zu errichtende Bauten und Anlagen. Bestehende Bauten und Anlagen sind verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn:

  • wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen;
  • Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden;
  • die Gefahr für Personen besonders gross ist.

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Die Brandschutzvorschriften richten sich an:

  • Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen;
  • alle Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung von Bauten und Anlagen tätig sind.

Wir unterstützen die Beteiligten in Bezug auf einen angemessenen Brandschutz. Folgende Dienstleistungen gehören zu unseren Schwerpunkten:

Qualitätssicherungspflicht
Die Brandschutzrichtlinie 11-15 definiert die minimalen Massnahmen zur Qualitätssicherung im Brandschutz über alle Lebensphasen von Bauten und Anlagen. Sie definiert Prozesse und regelt die Zusammenarbeit zwischen allen Betroffenen und der Brandschutzbehörde. Wir unterstützen die Beteiliegten im Anliegen, diese Standards zu erfüllen. Wir sorgen dafür, dass eine dem Vorhaben entsprechendes Qualitätssicherung wahrgenommen wird. Unser Robert Ulmann, Brandschutzfachmann kann Sie kompetent in der Qualitätssicherung beraten.

Brandschutzkonzepte
Ein Brandschutzkonzept beinhaltet die aufeinander abgestimmten, objektbezogenen Einzelmassnahmen aus dem vorbeugenden baulichen sowie technischen Brandschutz, dem organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz. Unter Berücksichtigung insbesondere der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmasses werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfungen im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben und stellen somit eine zielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes für das betreffende Bauvorhaben dar.
Ein Brandschutzkonzept hat immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Es muss im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig nachgeführt werden. Das nachgeführte Brandschutzkonzept ist Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz.
Wir erstellen dem Vorhaben angepasste Brandschutzkonzepte.

Brandschutzpläne
Brandschutzpläne visualisieren detailliert die baulichen, technischen und vorbeugenden Brandschutzmassnahmen eines Brandschutzkonzeptes. Brandschutzpläne haben immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Sie müssen im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig nachgeführt werden. Nachgeführte Brandschutzpläne sind Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz.
Zusammen mit Partnern erstellen wir die geforderten Brandschutzpläne. Unser Robert Ulmann, Brandschutzfachmann kann Sie kompetent in der Umsetzung der Brandschutzplänen beraten.

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