Sicherheitskonzept für elektrischen Anlagen (SR 734.2 / Art. 12)

Warum ein Sicherheitskonzept für die elektrischen Anlagen?
Unternehmen sind heute einem stetigen Wandel unterworfen. Die Anforderungen an das technische Personal ändern sich ständig. Technische Fachkräfte werden immer mehr auch mit administrativen Aufgaben wie Kostenvoranschlägen, Angeboten, Budget- und Kostenfragen usw. belastet. Gleichzeitig wird technisches Personal tendenziell eher abgebaut.
Viele Unterhaltsabteilungen können heute die technischen Anlagen nicht mehr wie früher permanent bis ins letzte Detail überwachen. Oft wird der Unterhalt technischer Anlagen sogar gänzlich externen Firmen übertragen. Dies kann Vorteile bringen, wenn die externen Firmen für diese Aufgaben echte Spezialisten einsetzen können, welche die Anlagen fachgerecht betreuen. Bei einem konzeptionslosen Vorgehen hingegen besteht die Gefahr, dass gewisse Vorkehren vergessen werden und Lücken in Überwachung und Unterhalt erst im Schadenfall entdeckt werden. Dies lässt sich durch ein systematisch aufgebautes, durchdachtes Sicherheitskonzept vermeiden.
Mit einem adäquaten Sicherheitskonzept lassen sich nicht nur Schadenfälle vermeiden, sondern es lassen sich weitere Vorteile für den Betrieb gewinnen. Eine institutionalisierte Instandhaltung und regelmässige Kontrollen beispielsweise führen generell zu einem effizienteren Umgang mit der elektrischen Infrastruktur, und durch ein schnelles und zielgerichtetes Beheben von Störfällen können Betriebsunterbrüche verkürzt und damit Folgekosten reduziert werden.
Ebenso ist es wichtig die Vorgaben des 10-Punkte -Programms in den Sicherheitskonzept für elektrischen Anlagen zu berücksichtigen (ASA-System)

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Berechtigungen und Verantwortlichkeiten beim Betreiber und beim Ausführenden
Ausgangslage und Einleitung
Die Berechtigungen und die Zuständigkeiten für das Bedienen der elektrischen Anlagen (resp. Starkstromanlagen) oder das Ausführen von Arbeiten an elektrischen Anlagen und Maschinen ist der nachfolgende Aussatz gewidmet. Führungs- und Organisationsmechanismen gelten als wichtige Aspekte zur Umsetzung der Arbeitssicherheit für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Maschinen. Dabei muss der schrittweise Ablauf zur Freigabe von Arbeiten durchgängig von der Leitstelle bis zum Arbeitsort klar geregelt und geführt sein. Verantwortungen, Zuständigkeiten und Befugnisse sind innerhalb des Prozessablaufes zu klären. So sind beispielsweise die Anlagenverantwortlichen und die Arbeitsverantwortlichen auf den Schalt- und Arbeitsaufträgen namentlich aufzuführen. Organisationseinheiten, welche die Verantwortung als Betriebsinhaber der elektrischen Anlage wahrnehmen, sind zu benennen.
Die heutige Umsetzung der Sicherheit bewegt sich auch in den Bereich der Gleichstromanlagen (DC) und Fahrzeuge mit Batterie gekoppelte Antriebe. Im Bereich der Bahnen sind Sicherheitskonzept ebenso wichtig, denn das Rollmaterial wird zu künftig mit Gleichstromantrieben und deren Speichermedien ausgerüstet. Es bedarf eine anderes Fachwissen und somit einen strukturierte Ausbildung zu den DC-Themen und Aspekte. Dies sind alles Aspekte, welche in das Konzept der Sicherheit eingebunden werden muss.


Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die nachfolgende Zusammenstellung ist auf den Grundlagen der Starkstromverordnung und der Praxis entstanden. In der Starkstromverordnung ist das Verhalten an den elektrischen Anlagen festgehalten. In der Europa-Norm 50110-11 (EN) sind konkrete Ansätze für die Verantwortungen in Bezug auf die Organisation mit den elektrischen Anlagen festgehalten. Die Aspekte aus der EN sind auch Grundsätze, welche im europäischen Raum gelten, also Richtlinien, welche in den Nachbarländern der Schweiz angewendet werden. Als weiteres Richtmass ist die praktische Anwendung in der nachfolgenden Wegleitung eingearbeitet worden, d.h. heutige Regeln, welche in den EVU zur Anwendung kommen sind ebenfalls berücksichtigt. Um den Betrieb der elektrischen Anlagen langfristig zu koordinieren und letztendlich weniger Unfälle zu generieren, sind einheitliche Regelungen im Bereich der Hoch-, Mittel- und Niederspannungsanlagen notwendig.
Generellen können diese Aspekte aus den Art. 27 und 37 des Elektrizitätsgesetz2, (EleG, SR 734.0) und aus dem Art. 11, 66 und 67 der Starkstromverordnung3 (StVO, SR 734.2) durchgenommen werden. In den Art. 3 bis 6 der Verordnung über die Unfallverhütung4, (VUV, SR 832.30) können weitere Aspekte zum Thema gelesen werden. Explizit sind die genannten Aspekte in der EN 50110-1, Kap. 4.3., 5.2, 6.1 und 7ff ebenso festgelegt und lassen konkrete Betrachtungsweisen folgern.
Fussnoten
1 EN 50110-1:2010 Betrieb von elektrischen Anlagen Die Norm kann beispielsweise bei www.electrosuisse.ch oder www.snv.ch bezogen werden.
2 Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG), 24. Juni 1902, SR 734.0.
3 Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung, StVO), 30. März 1994, SR 734.2.
4 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV, 19. Dezember 1983, SR 832.20

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