Die Schulung basieren auf dem Leitfaden der Umweltschutzkommission Nordwestschweiz . Der entstandene Leitfaden ist das Resultat einer fachübergreifenden Zusammenarbeit mehrerer kantonaler Umweltfachstellen (AG, BE, BL, BS, SO, TG, ZH), der Gebäudeversicherung Kanton Zürich und des Schweizerischen Instituts zur Förderung der Sicherheit (Sicherheitsinstitut). Der Leitfaden soll einen umfassenden Überblick über die wichtigsten sicherheitsrelevanten Aspekte bei der Lagerung gefährlicher Stoffe geben und damit ermöglichen, gefährliche Stoffe besser zu erkennen, deren Lagerung zu optimieren und die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. Im Leitfaden werden die heute geltenden rechtlichen Bestimmungen und der aktuelle Stand der Sicherheitstechnik berücksichtigt.
Unsere Schulung orientiert über relevante Punkte (rechtliche, bauliche, sicherheitstechnische und organisatorische) für die Konzeption und den Betrieb eines Lagers von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen/Gemischen. Die Schulung behandelt die Lagerung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (fest, flüssig und gasförmig) in Verpackungen wie z.B. Fässern, Flaschen und Säcken.
Bei einzelnen Branchen und kleinen Lagern ist oft nur ein Teil der in diesem Leitfaden aufgeführten Lagerklassen anzutreffen. Trotzdem wird dem Betreiber eines Lagers empfohlen, den ganzen Leitfaden zu studieren, da je nach Art und Menge der Lagergüter unterschiedliche Massnahmen nötig sind. In der Folge sind die wesentlichen Definitionen festgelegt:
Definition gefährliche Stoffe
Als gefährliche Stoffe im Sinne dieses Leitfadens gelten Stoffe, Zubereitungen/Gemische und Gegenstände (fest, flüssig oder gasförmig), die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen und damit das Leben oder die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, die Umwelt belasten oder Sachwerte beschädigen können. Leider führt die Vielzahl an nationalen und internationalen Regelungen und Normen häufig zu Unklarheiten bezüglich der verwendeten Begriffe. Während im Chemikalienrecht von Stoffen und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften die Rede ist, wird im Bereich Arbeitnehmerschutz häufig von Gefahrstoffen gesprochen. Beim Begriff Gefahrgüter handelt es sich um die Terminologie aus dem Transportwesen (Strasse, Schiene, Schifffahrt, Luftfahrt). Grundsätzlich wird aber immer die Gefährlichkeit eines Stoffes, einer Zubereitung oder eines Gegenstandes umschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden generell nur noch der Begriff «gefährliche Stoffe» verwendet!
Definition Lagerung
Als Lagerung im Sinne dieses Leitfadens gilt das Aufbewahren von gefährlichen Stoffen in geschlossenen Verpackungen und Behältern für die Verwendung im eigenen Betrieb oder für den Abtransport resp. die Abgabe an Dritte. Die Aufbewahrungsdauer in einem Lager beträgt in der Regel mehr als 24 Stunden. Das kurzzeitige Bereitstellen für einen Produktionsprozess resp. für die Auslieferung oder ein kurzzeitiges Abstellen nach einer Anlieferung gilt nicht als Lagerung. Aber auch in diesen Fällen sind analoge, angemessene Sicherheitsmassnahmen zu treffen.
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