Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Optimale Arbeitsbedingungen und ein vorbildliches Handeln von Ihnen als Arbeitgeber sind wichtige Voraussetzungen für den Geschäftserfolg. Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Er ist durch gesetzliche Grundlagen verpflichtet, die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen so zu regeln, dass Unfälle verhindert werden und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) beziehungsweise der Aufbau eines betrieblichen Sicherheitssystems ist obligatorisch für Unternehmen.
Unsere Dienstleistungen
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- Sicherheitskonzepte (EKAS, Art. 12 der StV, Baustelle etc.)
- Externer und interen Sicherheitsbeauftragter (SIBE) oder ASA-Spezialist
- Brand- und Explosionsschutz
- Elektrokonzept
- Baustellensicherheit (SiGe-Plan)
- Konformitätskonzepte gemäss MRL / NRL
Audit in den genannten Bereichen
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Konformität von Maschinen und Anlagen
In der Schweiz ist der Inverkehrbringer eines Produktes dafür verantwortlich, dass dieses alle anwendbaren technischen Vorschriften erfüllt. Häufig sind die Vorschriften dafür nicht einfach auffindbar oder es ist nicht eindeutig klar, welche Vorschriften für welche Produkte anwendbar sind. Je nach Produktkategorie können verschiedene Gesetze und Verordnungen anwendbar sein. So sind für eine gewerbliche Elektromaschine beispielsweise sowohl die Anforderungen der Maschinenverordnung als auch diejenigen des Elektrizitätsgesetzes zu beachten.
Unsere Dienstleistungen
- Begleitung der Konformitätsbewertungsverfahren
- Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Richtlinie elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie), EMV-Richtlinie, weitere
- Durchführung von Risikobeurteilungen
- Erstellen von technischen Dokumentationen, Betriebsanleitungen
- Integrale Sicherheitspläne für Bauprojekte
Elektrische Sicherheit
Aufgrund der Starkstromverordnung sind Betriebsinhaber von Starkstromanlagen dafür verantwortlich, dass für ihre Anlagen ein Sicherheitskonzept besteht. Dieses soll dafür sorgen, dass alle Personen, welche Zugang zum Betriebsbereich haben, betriebliche Handlungen vornehmen oder an den Anlagen arbeiten, sich dabei sicherheitstechnisch richtig verhalten. Gegenüber früher haben sich Ausführung und Handhabung von elektrischen Anlagen stark verändert. Die Anlagen sind kompakter und komplexer geworden. Sie müssen erweiterten Bedürfnissen standhalten, können aber durch Selbstkontrollsysteme oft selbst Überwachungsfunktionen übernehmen.
Unsere Dienstleistungen
- Sicherheitskonzepte gemäss Starkstromverordnung (StV, SR 834.2), Artikel 12
- Technische Anlagensicherheit (Erdung, Sternpunktbehandlung, Netzstruktur)
- Audits und Überprüfungen an Anlagen, Arbeitsorten und -plätzen
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