Elektrizität

Das Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen

Sicherheitsstrukturen und -konzept sind wichtig. Die Betreuung elektrischer Anlagen erfordert Personal mit diversifizierter Fachausbildung, welches periodisch instruiert wird. Die Vermeidung von Personen- und Sachschäden, welche durch Starkstromanlagen entstehen können, hat dabei grösste Priorität. Dies ist der Grund, warum der Artikel 12 der Starkstromverordnung von jedem Starkstromanlagenbesitzer (Betriebsinhaber) ausdrücklich ein Sicherheitskonzept verlangt. Der Betriebsinhabers sollen sich anhand solcher Dokumente jederzeit einen Überblick über die sicherheitstechnischen Aspekte des Betriebs verschaffen können. Aufgabe des Betriebsinhabers ist, dafür zu sorgen, dass das Sicherheitskonzept stets der aktuellen Organisationsstruktur (Verantwortungen) und dem Stand allfälliger Auflagen angepasst ist.  Für alle Betriebe hingegen sollte diese Anpassung der Anlass sein, die bestehenden Sicherheitsmassnahmen zu überprüfen.

Unser Team kann Sie unterstützen. Fragen Sie an?

Gesetzliche Grundlage für das Sicherheitskonzept

Art. 11 Anforderungen für in Starkstromanlagen tätige Personen

1 Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen und für besondere Arbeiten dürfen auch instruierte Personen eingesetzt werden.
2 Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen und für besondere Arbeiten dürfen auch instruierte Personen eingesetzt werden.
3 Die Bewegungsfreiheit betriebsfremder Personen, die im Betriebsbereich tätig sind, ist auf ihren Einsatzort und den Zugang zu beschränken.

Art. 12 Instruktion der im Betriebsbereich zugelassenen Personen

1 Die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen müssen für ihre Anlagen ein Sicher­heitskonzept ausarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts diejenigen Personen in­struieren, die Zugang zum Betriebsbereich haben, betriebliche Handlungen vorneh­men oder an den Anlagen arbeiten.

2 Die Instruktion muss periodisch wiederholt werden. Der Zeitabstand zwischen zwei Instruktionen richtet sich nach dem Ausbildungsstand der betroffenen Perso­nen, den vorzunehmenden Arbeiten und der Art der Anlagen.

3 Die Instruktion hat insbesondere Kenntnisse zu vermitteln über:

  1. die Gefahren bei Annäherung an unter Spannung stehende Teile;
  2. die Sofortmassnahmen und Hilfeleistungen bei Unfällen;
  3. die zu betretenden Anlagen mit Hinweisen auf Fluchtwege und Notrufstel­len;
  4. die durch das Personal vorzunehmenden betrieblichen Handlungen und Ar­bei­ten;
  5. das Vorgehen bei Brandausbruch.

Art. 13 Besucher

1 Starkstromanlagen, die vorübergehend allgemein zugänglich sind, müssen so gesi­chert werden, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
2 Besucher von Starkstromanlagen sind von sachverständigen oder mit den Anlagen vertrauten und vom Betriebsinhaber ermächtigten Personen zu begleiten.
3 Der Zutritt zu Anlagen, die unter Spannung stehen, ist nur in kleinen Gruppen zu gestatten.

Berechtigungen und Verantwortlichkeiten bei Betriebsinhaber

Ausgangslage und Einleitung
Die Berechtigungen und die Zuständigkeiten für das Bedienen der elektrischen Anlagen oder das Ausführen von Arbeiten an elektrischen Anlagen ist der nachfolgende Aussatz gewidmet. Führungs- und Organisationsmechanismen gelten als wichtige Aspekte zur Umsetzung der Arbeitssicherheit für Arbeiten an elektrischen Anlagen. Dabei muss der schrittweise Ablauf zur Freigabe von Arbeiten durchgängig von der Leitstelle bis zum Arbeitsort klar geregelt und geführt sein. Verantwortungen, Zuständigkeiten und Befugnisse sind innerhalb des Prozessablaufes zu klären. So sind beispielsweise die Anlagenverantwortlichen und die Arbeitsverantwortlichen auf den Schalt- und Arbeitsaufträgen namentlich aufzuführen. Organisationseinheiten, welche die Verantwortung als Betriebsinhaber der elektrischen Anlage wahrnehmen, sind zu benennen.

Unser Team kann Sie unterstützen. Fragen Sie an?